Inklusion

Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, "den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern."

Zu Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, "die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können" .

Diese Definition von Behinderung spiegelt einen Wandel in der Vorstellung von Normalität und vermeintlichen Abweichungen davon. So sind es nicht mehr nur die individuellen Beeinträchtigungen, die zu einer Behinderung führen, sondern im gleichen Maß die zahlreichen mentalen und realen Barrieren in unserer Gesellschaft.

Im Oktober 2008 tritt die Konvention in Österreich in Kraft, im März 2009 in Deutschland. Beide Länder anerkennen damit unter anderem das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Und sie verpflichten sich dazu, ein Bildungssystem zu verwirklichen, in dem diese ihre Persönlichkeit, Begabungen und Kreativität entfalten können. Ein Bildungssystem, in dem Kinder nicht aufgrund einer Behinderung vom Grundschulunterricht oder dem Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. Ein Bildungssystem, das beeinträchtigen Kindern die notwendige Unterstützung in Form von besonderen pädagogischen Methoden, speziellen Lehrmaterialien und eigens ausgebildeten Lehr- und Fachkräften gewährt.

Diese Umgestaltung der deutschen Schullandschaft zu einem inklusiven Bildungssystem sowie die zahlreichen weiteren Aufgaben in Bereichen wie Arbeit, Mobilität oder Bauen und Wohnen (sämtliche Handlungsfelder sind nachzulesen im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung ) erfordert eine große gesamtgesellschaftliche Anstrengung. Denn nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Akteure ist die Vision einer barrierefreien Gesellschaft mit gleichen Chancen für alle zu verwirklichen.

Ausführliche Informationen zur Bedeutung der Inklusion, zu den detaillierten Vorgaben der Konvention, zu den unterschiedlichen Denkansätzen, die hinter den Begriffen Integration und Inklusion stehen, sowie Expertenmeinungen zum Thema finden Sie in den folgenden Unterpunkten: